Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbestimmung
Der Vertrag beginnt mit der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Anmeldung. Die Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic ist verpflichtet, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Richtlinien für die praktische Fahrausbildung
1. Dauer und Inhalt einer Fahrlektion
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten. Je nach Verkehrslage kann die Dauer leicht variieren. Jede Fahrlektion beinhaltet folgende Punkte: Begrüssung, Vorbereitung, Instruktionen, praktisches Fahren, Schlussbesprechung und Terminfindung.
2. Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis muss beim Führen eines Fahrzeugs immer mitgeführt werden.
3. Vereinbarte Fahrlektionen
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Fahrlektion abgesagt werden. Ausnahmen gelten im Fall eines Unfalls oder bei Krankheit. In diesem Fall muss der Schüler ein Arztzeugnis vorweisen können. Bei Nichterscheinen oder Missachtung der Frist, wird dem Schüler der volle Betrag für die geplante Lektion in Rechnung gestellt.
4. Versäumnisse
Erscheint der Fahrschüler zu spät, so geht die verstrichene Zeit auf Kosten des Schülers. Wenn der Fahrschüler mehr als 10 Minuten Verspätung hat und keinen Kontakt mit dem Fahrlehrer aufnimmt, so darf der Fahrlehrer weiterfahren. In diesem Fall wird die Fahrlektion dem Fahrschüler vollumfänglich verrechnet. Muss die Fahrlektion auf Verschulden des Fahrschüler vorzeitig beendet werden, so wird die für den Tag geplante Lektion vollumfänglich verrechnet. Gründe dafür können sein: Private Probleme welche sich negativ auf den Fahrschüler und somit bemerkbar negativ auf die Verkehrssicherheit und den Fahrunterricht auswirken. Des Weiteren kann auch eine momentan schlechte körperliche Verfassung des Fahrschüler zum Abbruch der Fahrlektion führen. Ebenfalls wird die geplante Fahrlektion komplett verrechnet, wenn der Fahrschüler diese aus irgend einem beliebigen Grund selber abbricht.
5. Ausbildungsfahrzeuge
Für die Fahrausbildung werden ausschliesslich Fahrzeuge der Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic verwendet. Der Schüler darf selbst entscheiden, ob er die Ausbildung mit dem Schalter oder dem Automaten absolviert. Im Fall, dass der Fahrschüler seine Fahrprüfung mit dem privaten Fahrzeug durchführen möchte, darf er das. In diesem Fall stellt die Fahrschule ihren Namen nicht zur Verfügung und die Terminfindung wie auch die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung müssen vom Schüler selbst übernommen werden.
6. Treffpunkte
Grundsätzlich gelten die auf der Webseite www.drive-skills.ch aufgeführten Treffpunkte. Individuelle Abmachungen zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler sind möglich
7. Drogen, Alkohol, Missbrauch von Medikamenten und Übermüdung
Das Führen eines Fahrzeugs unter den oben aufgezählten Punkten ist strikt untersagt. Sollte etwas davon auf den Fahrschüler zutreffen, muss der Fahrschüler uns das vor Beginn der Fahrlektion mitteilen.
8. Kostenübersicht / Preise
Alle Preise für die Dienstleistungen der Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic sind auf der Webseite www.drive-skills.ch aufgelistet. Die auf der Webseite eingetragene Preise sind verbindlich. Aktionen wie Bsp. OSTER- oder SOMMER-DEALS gelten nur für den festgelegten Zeitraum.
9. Administrative Erfassungsgebühr und Versicherung
Bei Beginn der Fahrausbildung wird jedem neuen Fahrschüler eine einmalige Gebühr in Höhe von 140 CHF für die administrative Erfassung im System und die Versicherung verrechnet. Die Versicherung gilt für den gesamten praktischen Fahrunterricht wie auch die praktische Führerprüfung. Der Versicherungsgeber ist die AXA Winterthur (Filiale Pfäffikon SZ). In der Deckung sind die Vollkasko und Unfallversicherung inbegriffen.
10. Prüfungsgebühr
Pro Prüfungsversuch wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250 CHF erhoben. In der Gebühr inbegriffen sind:
- Eine Warm Up Lektion vor Prüfungsbeginn
- Zur Verfügungstellung vom Fahrschulfahrzeug während der Prüfung
- Die Fahrt Nachhause
11. Zahlungsbedingungen
Kosten für eine bevorstehende Fahrlektion sind vor Beginn der Fahrlektion in Bar, per Twint oder per Überweisung zu begleichen. Ausnahmen gelten bei der Variante Abo. Bei allen Abos gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Bleibt die Zahlung aus, so wird nach dem dritten Verzugstag eine Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 30 CHF ausgestellt. Im Fall einer Mahnung muss der Gesamtbetrag innert 5 Werkstagen beglichen werden. Wird der Betrag weiterhin nicht beglichen, so stellt die Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic eine zweite Mahnung mit einer zusätzlichen Mahngebühr von CHF 50 (gesamt 80 CHF) aus. Die zweite Mahnung muss innert 3 Werkstagen beglichen werden. Sollte das nicht der Fall sein, so wird der Fall direkt an das Inkassobüro weitergeleitet.
Alle Kosten, welche vor dem Prüfungstermin noch offen sind, müssen spätestens am Prüfungstag beglichen sein. Beim nicht Einhalten dieser Regelung, wird der Prüfungstermin am Prüfungstag auf Kosten des Fahrschülers storniert.
12. Verkehrsregelverletzungen
Der Fahrzeugführer ist für das Einhalten der Verkehrsregeln zuständig. Für Bussgelder, welche auf Verschulden des Fahrschülers entstehen, muss der Fahrschüler aufkommen.
Richtlinien für Kurse
1. Durchführung
Die Durchführung eines Kurses hängt von der Teilnehmerzahl ab. Aus diesem Grund hat die Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic das Recht, Kursdaten und Kursorte zu ändern oder im Fall einer Unterbelegung den Kurs gar komplett zu annullieren.
2. Kursanmeldungen
Anmeldungen für sämtliche Kurse der Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic sind verbindlich.
3. Kursabmeldungen
Eine Abmeldung muss schriftlich und nachweisbar erfolgen.
Hierfür gelten folgende Regelungen:
Absagen 10 Tage vor Kursbeginn: kostenlos
Absagen 5-7 Tage vor Kursbeginn: CHF 100
Absagen 0-6 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen: der Betrag wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Datenschutzerklärung
Kundendaten werden nur für interne und administrative Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Kundendaten dürfen zu Werbezwecken nur dann verwendet werden, wenn der Kunde damit auch einverstanden ist.
Rechtliches
Für alle Rechtsbeziehungen ist das Schweizer Recht anwendbar.
Streitigkeiten zwischen Fahrschüler / Kursteilnehmer und der Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic, werden soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte entschieden. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule DRIVE SKILLS Bijelic (Kt.Glarus).
Änderungen der AGB
Der Kunde anerkennt die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Einverständniserklärung
Mit der schriftlichen Anmeldung online, bestätigt der Fahrschüler, dass er die AGB gründlich durchgelesen hat und damit einverstanden ist.
Um die Lesbarkeit der AGB zu vereinfachen, wurde in allen aufgeführten Punkten der AGB die männliche Form (DER Fahrschüler) verwendet. Unabhängig davon, gilt die AGB für alle Geschlechter.
Fahrschule Drive Skills

Telefon:
079 731 95 28
E-Mail:
info@drive-skills.ch